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   LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99   

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https://dejure.org/2000,19890
LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99 (https://dejure.org/2000,19890)
LSG Berlin, Entscheidung vom 28.03.2000 - L 2 U 59/99 (https://dejure.org/2000,19890)
LSG Berlin, Entscheidung vom 28. März 2000 - L 2 U 59/99 (https://dejure.org/2000,19890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der wegen der Folgen eines im Jahre 1960 im Beitrittsgebiet erlittenen Arbeitsunfalls gewährten Verletztenrente; Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung; Prinzip der abstrakten Schadensbemessung; Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 16.03.1994 - 9 RVs 6/93

    Feststellung des Gesamt-GdB

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 9, 104, 110; 21, 63, 65; 48, 82, 86) ist (ähnlich wie im Schwerbehindertenrecht) die Gesamt-MdE nicht rechnerisch aus den Einzel-MdE-Graden zu ermitteln, sondern es ist eine Gesamtwürdigung des Gesundheitszustandes unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens der einzelnen Gesundheitsstörungen vorzunehmen, also deren Gesamteinwirkung auf die Erwerbsfähigkeit des Verletzten zu würdigen.
  • BSG, 27.01.1993 - 4 RA 40/92

    Sozialversicherungs- und Versorgungsrente - Kürzung - Politische Begünstigung -

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
    Der Bescheid hat im Verhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten als der nach Anlage I Kap. VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1 Buchst. c Abs. 8 Nr. 2 EinigVtr zuständigen Rechtsnachfolgerin Bestandskraft im Sinne von § 77 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erlangt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 RU 24/94 - veröffentlicht in BSGE 76, 124, unter Hinweis auf BSGE 72, 50, 55 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 22/87

    Zur Gleichbewertung der MdE im sozialen Entschädigungsrecht und in der

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
    Die unfallbedingte MdE bemisst sich nach dem Umfang der körperlichen und geistigen Beeinträchtigung des Verletzten durch die Unfallfolgen und den Umfang der ihm dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens (BSG SozR 2200 § 581 Nr. 27).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 24/94

    Überleitung des bundesdeutschen Rechts bei nach DDR-Recht anerkannten

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
    Der Bescheid hat im Verhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten als der nach Anlage I Kap. VIII Sachgebiet I Abschnitt III Nr. 1 Buchst. c Abs. 8 Nr. 2 EinigVtr zuständigen Rechtsnachfolgerin Bestandskraft im Sinne von § 77 Sozialgerichtsgesetz (SGG) erlangt (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 11. Mai 1995 - 2 RU 24/94 - veröffentlicht in BSGE 76, 124, unter Hinweis auf BSGE 72, 50, 55 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 1).
  • BSG, 02.03.1971 - 2 RU 39/70

    Schutz für Unfallrentner

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
    Diese Regelung entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), das bereits mit Urteil vom 2. März 1971 (2 RU 39/70 - veröffentlicht in BSGE 32, 245) zu § 622 Abs. 1 RVO a.F. entschieden hatte, dass eine Besserung oder Verschlimmerung von Unfallfolgen nur dann eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne dieser Norm bedeute, wenn sich hierdurch der Grad der MdE um mehr als 5 vH senke bzw. erhöhe.
  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
    Nach der Rechtsprechung des BSG (BSGE 9, 104, 110; 21, 63, 65; 48, 82, 86) ist (ähnlich wie im Schwerbehindertenrecht) die Gesamt-MdE nicht rechnerisch aus den Einzel-MdE-Graden zu ermitteln, sondern es ist eine Gesamtwürdigung des Gesundheitszustandes unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens der einzelnen Gesundheitsstörungen vorzunehmen, also deren Gesamteinwirkung auf die Erwerbsfähigkeit des Verletzten zu würdigen.
  • BSG, 04.08.1955 - 2 RU 67/54
    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
    Der Grad der MdE ergibt sich somit aus einem Vergleich der vor dem Unfall vorhandenen und der nach dem Unfall verbliebenen Arbeitsmöglichkeiten (BSGE 1, 174).
  • BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher

    Auszug aus LSG Berlin, 28.03.2000 - L 2 U 59/99
    Das die gesetzliche Unfallversicherung beherrschende Prinzip der abstrakten Schadensbemessung besagt, dass die Entschädigung nach dem Unterschied der auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens bestehenden Erwerbsmöglichkeiten des Versicherten vor und nach dem Arbeitsunfall zu bemessen ist (vgl. aus der umfangreichen Rechtsprechung z.B. BSGE 31, 185; SozR 2200 § 581 Nr. 6).
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